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Stornobedingungen

Grundsätzlich kannst du jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns, der vivido travel GmbH.

Wir empfehlen dir, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail an service@vivido.travel) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären (sofern vorhanden).

Trittst du vor Reisebeginn zurück oder trittst du die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben. Wir müssen dir auf dein Verlangen die Höhe der Entschädigung begründen. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgenden Rücktrittspauschalen berechnet:

• bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, • ab dem 89. Tag bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, • ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, • ab dem 30. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises, • ab dem 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 75% des Reisepreises

Du kannst uns jederzeit nachweisen, dass die uns zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von uns geforderte Entschädigungspauschale ist.

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.

Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung die Rückzahlung zu leisten.